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Titel: Online Fachkonferenz: Zeitwirtschaft – jetzt wird’s Zeit
Datum: 12.12.2023
Seitdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 geurteilt hat, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen.
Das Urteil ist eine direkte Ableitung eines 2019er EuGH-Entscheides, welcher Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Organisation bzw. ein System zu schaffen und einzuführen, mit dem Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitsstunden standardisiert erfassen können.
In der Online Fachkonferenz „Zeitwirtschaft – jetzt wird’s Zeit“ widmen wir uns praktischen Tools zur Zeiterfassung (und zur Personaleinsatzplanung).
Wir geben Ihnen Tipps zur Umsetzung und Hintergründe zum Gesetz an die Hand.