Digitalisierungsprozesse (pro)aktiv mit den Arbeitnehmervertretern gestalten - Wo fängt die betriebliche Mitbestimmung an und wo hört sie auf?

Die Transformation von Betrieben in das digitale Zeitalter unter Wahrung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen

Nach einer aktuellen Studie von PwC werden in Deutschland bis ins Jahr 2035 rund 37% der Arbeitsplätze durch digitale Prozesse ersetzt.

Bei der Einführung von Digitalisierungsprozessen sind regelmäßig Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertreter, insbesondere der Betriebsräte, zu beachten.

Es gibt Ängste auf beiden Seiten: Wird das Unternehmen weiterbestehen können und dem Wettbewerb standhalten? Wird mein Arbeitsplatz erhalten bleiben?

Sowohl von der Unternehmensführung als auch von der Belegschaft wird Flexibilität, Schnelligkeit, Anpassungsfähigkeit und Know-how verlangt. Dies gilt für alle Bereiche: von der Produktion über Einkauf, Logistik, Vertrieb, Marketing bis hin zum Fortbildungsbereich.

Zähe, langwierige Verhandlungen zwischen den Betriebspartnern über die Einführung von neuen Prozessen können zu nicht mehr aufholbaren Wettbewerbsnachteilen führen. Nicht selten werden Arbeitnehmervertreter bei der Einführung von digitalen Prozessen gar nicht – oder zu spät – miteinbezogen. Beides kann sich nachteilig auswirken, indem zeitintensive Einigungsstellenverfahren zwischen Arbeitnehmervertretern und Unternehmensleitung mit ungewissem Ausgang geführt werden.

Frank Schmaus von PwC Düsseldorf wird mit seinem Vortrag die Fallstricke bei Einführung von Digitalisierungsprozessen beleuchten und praxisgerechte Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.

Stellt sich ein Betrieb im Rahmen der Digitalisierung neu auf, führt dies aus arbeitsrechtlicher Sicht häufig zu nachfolgenden Handlungsfeldern, die allesamt ganz oder teilweise der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegen können. Diese sind:

  • Änderungen im Betriebsablauf und in den Aufgabenfeldern für die Mitarbeiter
  • Abbau von Personalüberhang aufgrund von Effizienzgewinnen
  • Neueinstellung von IT-Spezialisten / Outsourcing von IT auf Drittunternehmen

Insbesondere im Bereich betrieblicher Änderungen kann durch Change Management, aber auch durch vorausschauende arbeitsrechtliche Gestaltung, vieles richtig gemacht und Umsetzungshindernisse vermieden werden, die sich aus den Beteiligungsrechten des Betriebsrats ergeben können.

So kann es sich beispielsweise anbieten, Digitalisierungsprozesse in mehrere Teilschritte zu unterteilen, um auf diese Weise bewusst mitbestimmungsfreie Teilbereiche zu schaffen, die einzelne Arbeitsverhältnisse und deren Bestand überhaupt nicht berühren. Diese Teilbereiche können mitbestimmungsfrei und zügig umgesetzt werden, während die mitbestimmungspflichtigen Teilbereiche im nächsten Umsetzungsschritt erfolgen.

Digitalisierungsprozesse werden häufig mit dem Ziel implementiert, die Folgen des Fachkräftemangels zu lindern. Aber was passiert dabei mit den Arbeitsplätzen der Geringqualifizierten, deren Bestand infolge der Digitalisierung faktisch in Frage gestellt wird?

Mit Betriebsvereinbarungen können Gestaltungen zur Beschäftigungssicherung vorgenommen werden. Beispielsweise durch die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer einen eigenen finanziellen Beitrag zur Vorbereitung auf die Übernahme eines anderen Arbeitsplatzes leistet, bspw. in Form von Zeit/Urlaub, oder durch eigenverantwortliche Abschlüsse durch Fernstudien im Rahmen einer Nebentätigkeitsgenehmigung etc.

Weitere Modelle der Beschäftigungssicherung können in der Einräumung von Sabbaticals zur Weiterbildung/Umschulung, Teilzeitmodellen mit parallelem Fernstudium oder in Unterstützungsleistungen zur Selbständigkeit bei gleichzeitiger Gewährung einer Rückkehrgarantie ins Unternehmen liegen.

Haben Sie weitere Impulse, Erfahrungen, Anmerkungen?

Wir freuen uns auf einen praxisnahen, spannenden und informativen Austausch beim 1. Meetup der Human Resources Lounge am 17. April. 2018 von HRnetworx und Talentrix Recruiting & Consulting.

Sie sind noch nicht angemeldet? Anmeldungen für den Start der hochkarätigen Netzwerkreihe sind noch hier auf Eventbrite möglich. 

Gelesen 3829 mal

Newsletter