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Neues Reisekostenrecht 2014

Mit Wirkung zum 01. Januar 2014 treten umfangreiche Neuerungen des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft. Papierformulare, Excel-Tabellen und handgestrickte Reisekostenlösungen haben spätestens dann endgültig ausgedient. Das komplizierte Reisekostenrecht in Deutschland führt oft zu Fehlern bei der manuellen Errechnung von Pauschalen und Fristen. Eine Abhilfe schafft das neue Reisekostenrecht dabei nicht – aber einiges wird anders.

 

Die komplexen Gesetzesänderungen betreffen u.a. folgende Bereiche:

  • Verpflegungspauschalen: Durch die gesetzlichen Änderungen der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen müssen für ein- und mehrtägige Geschäftsreisen zukünftig zwei unterschiedliche Berechnungsmodelle hinterlegt werden. Statt dem bisherigen Dreistufenmodell (8€, 12€ und 24€) gibt es ab 2014 nur noch eine zweistufige Staffelung (12€ und 24€). Der kleinste Betrag fällt schlicht weg. Für die Abwesenheitszeit wird nur noch zwischen ein- und mehr-tägigen Dienstreisen unterschieden. Bei eintägigen Dienstreisen können bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden sowie bei mehrtägigen Dienstreisen für den An- und Abreisetag (ohne Mindestabwesenheitsdauer)  im Inland jeweils 12 Euro, im Ausland zwei Drittel der jeweiligen Auslands-Tagespauschale angesetzt werden. Für volle 24 Stunden Abwesenheit gelten unverändert im Inland 24 Euro, im Ausland die jeweilige volle Auslands-Tagespauschale. 

 

Eintägige Reisen

ab 8h = 12€

14 - 24h = 24€

Mehrtägige Reisen

An- und Abreisetag (Stunden irrelevant)

= 12€

Ganzer Tag = 24€

  •  
  • Fahrtkosten: Der Begriff regelmäßige Arbeitsstätte wird durch den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt. Dies hat Auswirkungen auf den steuerfreien Reisekostenersatz sowie auf die steuerpflichtigen Nutzungsvorteile bei Dienstwagen.
  • Unterkunftskosten: Für Übernachtungskosten bei längeren beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten ändert sich die für Werbungskosten anrechenbare Aufenthaltsdauer sowie der danach anzusetzende Höchstbetrag zur Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung.
  • Mahlzeiten: Ab 2014 gelten neue Besteuerungsregeln für die vom Arbeitgeber gewährten Mahlzeiten.

 

Für weiteführende Informationen stehen Ihnen unsere Reisekosten Spezialisten gerne zur Verfügung.

Kontakt: www.wir-rechnen-für-sie.de

 

ICS adminservice GmbH

Wir sind …

... die Spezialisten für Business Process Outsourcing (BPO) im Accounting und HR Management (Gehaltsabrechnung, Reisekostenabrechnung, Bewerbermanagement) sowie für damit verbundene IT-Services. Seit 20 Jahren realisiert ICS die Optimierung und Auslagerung von Geschäftsprozessen im Personal- und Finanz- und Rechnungswesen für namhafte Kunden aus verschiedenen Branchen in ganz Deutschland.

 

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