euBP-Pflicht ab 2027 – sind Sie bereit?

WhitepaperAdministration

04. September 2025

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Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist ein Verfahren zur digitalen Übermittlung relevanter Entgelt- und Finanzbuchhaltungsdaten an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Noch genießen viele Unternehmen die Schonfrist – doch ab 2027 ist endgültig Schluss damit: Kein Aufschub mehr. Kein Spielraum. Wer bis dahin keine Lösung hat, riskiert Ärger mit den Behörden.

Welche Verpflichtungen habe ich im Rahmen der euBP?

Neben der rechtskonformen digitalen Übermittlung der Nachweise besteht die Pflicht zur regelkonformen Langzeitarchivierung von Personaldokumenten – in Form von strukturierten und maschinell lesbaren Belegen wie PDFs. Diese müssen digital und in verbindlicher Nomenklatur gespeichert und bei internen Revisionen oder auf Nachfrage externen Prüfern bei Nachkontrollen vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage ist der § 28p SGB IV.

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Welche Daten müssen vorliegen?

✔️ Stammdaten & Lohndaten der Mitarbeitenden
✔️ Beitragsnachweise & SV-Meldungen
✔️ Summen- und Saldenlisten relevanter Sachkonten

Wie erfülle ich die verbindlichen Anforderungen?

Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Personalunterlagen revisionssicher und einheitlich zu organisieren. Aber keine Panik! Mit unserer nahtlos in SAP integrierbaren Lösung klappt die strukturierte Ablage von euBP-konformen Personaldokumenten schnell, rechtssicher und kostengünstig – mit einem Go-Live in nur 3 Wochen.

Ihr Vorteil: Gesetzeskonform UND zukunftsorientiert

Das Beste? Sie erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der euBP, sondern gehen auch einen strategischen Schritt in Richtung moderner HR – ohne lange Projektphasen oder teure Sonderentwicklungen.

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