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Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung
 

Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung

Wann: 06.11.2012,09:00 bis 17:30

Ihre Chancen und Risiken beim Einsatz von Fremdpersonal

HRnetworx und Management Circle laden Sie herzlich ein zum Seminar "Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung" am 6. November 2012 in München.

 

Folgende Themen stehen im Fokus:

  • Gesetzliche Regelungen einschließlich Europarecht
  • Was ist "vorübergehende Überlassung"? - Alles Wichtige zur Neufassung des AÜG
  • Die neue Lohnuntergrenze für die Leiharbeit
  • Der CGZP-Beschluss: Update über die neuesten Entwicklungen (insb. Beschlüsse vom 22./23.5.2012)
  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
  • Neue Rechtsprechung zur Abgrenzung zum Werk-/Dienstvertrag: Gestaltungsalternativen für Arbeitgeber
  • Grundlagen für den richtigen Einsatz von Werkverträgen
  • Unterscheidung von legaler und illegaler Arbeitnehmerüberlassung
  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Tarifverträge und die Lohnuntergernze für die Zeitarbeit
  • Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung: Was geht, was geht nicht (mehr)?
  • Beteiligung des Betriebsrats: Was darf der Betriebsrat, was nicht?

 

Vermeiden Sie:

  • Falsche Vertragsgestaltung
  • Ungeplante und ungewollte Arbeitnehmeransprüche
  • Steuer- und Sozialversicherungsrisiken
  • Hohe Geldbußen
  • Strafrechtliche Verfolgung

 

So beurteilen ehemalige Teilnehmer dieses Seminar:

  • "Toller Referent, sehr informativ und sehr empfehlenswert." K. Schnitter, MTU Aero Engines GmbH
  • "Dr. Brock hat einen sehr guten und kompakten Überblick insbesondere über die gesetzlichen Neuerungen vermittelt." C. Meyer, The Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ. Ltd.

 

Mit wichtigen Hinweisen zu Werkverträgen!
Topaktuell mit der neuesten Rechtsprechung!

    
Warum dieses Seminar so wichtig für Sie ist

Die Arbeitnehmerüberlassung bleibt umstritten: Auf der einen Seite ist sie für viele Unternehmen ein wichtiges Flexibilisierungselement und hat auch maßgeblich zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit beigetragen. Auf der anderen Seite wird die steigende Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse von Arbeitnehmervertretern und Politikern weiterhin als "prekär" und mit Sorge angesehen. Gestaltungsmöglichkeiten, die das Gesetz einräumt, werden in der Öffentlichkeit als Missbrauch angesehen. Mit der Neufassung des AÜG hat der Gesetzgeber reagiert. Neben der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur Leiharbeit wird versucht, diese wieder stärker zu reglementieren. Die wenig gelungene Neufassung des Gesetzes sorgt jedoch mittlerweile für erhebliche Unruhe. Insbesondere die Beschränkung der Leiharbeiter auf "vorübergehende" Überlassungen sorgt für Verwirrung: Wann ist eine Überlassung nicht mehr nur "vorübergehend" und was sind die Folgen eines Verstoßes? Fragen, auf die das Gesetz klare Antworten schuldig bleibt. Wirtschaftlich wirkt sich die neue Lohuntergrenze aus.
Aufgrund dieser neuen Schwierigkeiten entdeckt die Praxis auch den Werkvertrag als Alternative zur Leiharbeit neu, da viele der dort kritischen Themen, wie etwa die Betriebsratsbeteiligung einfacher lösbar sind. Neue Urteile der Gerichte zur Abgrenzung von der Arbeitnehmerüberlassung zeigen neue Gestaltungsspielräume auf.

 

Ihr Rechtsexperte

Dr. Martin BrockDr. Martin Brock
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Köln
ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft in Köln. Er ist in der Beratung von Groß- und mittelständischen Unternehmen in sämtlichen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts tätig. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis sind das Betriebsverfassungsrecht, die Beratung von Unternehmen zu alternativen Beschäftigungsformen wie Leiharbeit und die Beratung zum arbeitsrechtlichen Schutz des Unternehmens-know-how, insbesondere durch Wettbewerbsverbote. Dr. Martin Brock ist Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen; er ist regelmäßig Dozent in Management-Seminaren und in der Fachanwaltsausbildung.

 

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Exklusiv-Seminar beträgt inkl. Business Lunch, Erfrischungsgetränken und der Dokumentation 1.295,-. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Sollten mehr als zwei Vertreter desselben Unterneh­mens an der Veranstaltung teilnehmen, bieten wir ab dem dritten Teilneh­mer 10% Preisnachlass. Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin können Sie kostenlos stornieren. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Tagungsgebühr. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemel­deten Teilnehmers möglich. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

 

Ansprechpartner Anmeldung

Stephan Wolf

Stephan Wolf
Tel.: +49 (0) 6196 4722 800
kundenservice@managementcircle.de

 


Mehr Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

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