In der digitalen Personalakte sind personenbezogene, sensible Daten der Arbeitnehmer...
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https://hrnetworx.com/webco/anmeldung/dp3011
Diese zusätzliche Anmeldung ist erforderlich, um Ihnen den Einwahllink zukommen zu lassen.
In der digitalen Personalakte sind personenbezogene Daten der Arbeitnehmer, darunter auch sensible Daten wie beispielsweise Krankheitszeiträume, enthalten. Bei der Verarbeitung dieser Daten müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachtet werden. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, liegt eine unzulässige Datenverarbeitung vor, die mit hohen Ordnungsgeldern geahndet werden kann. Bei der Einführung und Nutzung der digitalen Personalakte sind zudem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BertVG) zu beachten. Werden diese nicht beachtet, drohen gerichtliche Verfahren, in denen der Betriebsrat eine Unterlassung der Nutzung des IT-Systems der Digitalen personal Akte geltend macht.
- Kategorien von personenbezogenen Daten in der (digitalen) Personalakte
- Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
- Einsichtsrechte/ Zugriffsberechtigungen
- Mitbestimmungs- und Einsichtsrechte eines Betriebsrats
- Aufbewahrungs- und Löschfristen.
Vortrag mit Diskussion
- Personalleitung
- Personalreferent:innen
- Geschäftsleitung
Neben der klassischen arbeitsrechtlichen Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen sowie deren Personalabteilungen zu Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts hat Sie sich im Rahmen der Umsetzung von digitalen Transformationsprozessen auf den Beschäftigtendatenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz spezialisiert. In diesem Bereich liegt ihr Fokus auf der Gestaltung und Verhandlung von IT-Rahmenbetriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung von IT-Systemen sowie ergänzenden systembezogenen Einzelbetriebsvereinbarungen sowie die entsprechenden Verhandlungen mit Betriebsräten.
Unternehmensprofil:
Osborne Clarke ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 26 Standorten weltweit, davon mehr als 150 Anwält:innen in Berlin, Hamburg, Köln und München. Mit dem Anspruch „Helping you succeed in tomorrow`s world“, ausgeprägter Branchenkenntnis durch Vernetzung und herausragender Kompetenz in Themen der digitalen Transformation von Geschäftsmodellen berät und vertritt Osborne Clarke Unternehmen in allen praktisch relevanten Fragen des Wirtschaftsrechts.
https://hrnetworx.com/webco/anmeldung/dp3011
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Coronavirus hat sich als Treiber der Digitalisierung erwiesen. Gerade bei der Arbeit aus dem Homeoffice kamen die Personaler an Ihre Limits. Kein Zugriff zu Ihren Daten, Personalakten konnten nicht mehr aktualisiert werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen häuften sich und die Briefkästen waren überfüllt. Diese Probleme löst eine digitale Personalakte.
Die digitale Personalakte revolutioniert die Arbeit im Personalmanagement.
Erfahren Sie bei der Online Fachkonferenz "Digitale Personalakte":
Als Initiator und Veranstalter dieser WebConference möchten wir Sie herzlich einladen.
Ihr HRnetworx
09:00 - 09:05 Uhr:
Begrüßung durch Moderator Tjalf Nienaber
09:05 - 09:35 Uhr:
Digitale Personalakte & Datenschutz
Johanna Reiland, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke
09:40 - 10:10 Uhr:
End-to-end-Prozesse rund um die digitale Personalakte
Julian Bäcker, Senior Account Executive, aconso AG
10:15 - 10:45 Uhr:
Maximale Effizienz im HR - Dank der Digitalen Personalakte
Konstantin Pricoli, Account Executive, Personio GmbH
10:50 - 11:20 Uhr
Die Balance zwischen Informationen, Datenschutz und Privatsphäre in Personalakten
Stephan Frank, Datenschutzexperte, SFC
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Sie stehen für das Thema ein und möchten Ihre Lösung bzw. Ihr Thema zielgerichtet platzieren? Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an +49 (0)421 166 981 30 oder schreiben uns eine E-Mail an Ralf.Menzel@business-leads.net .
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Osborne Clarke ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 26 Standorten weltweit, davon mehr als 150 Anwält:innen in Berlin, Hamburg, Köln und München. Mit dem Anspruch „Helping you succeed in tomorrow`s world“, ausgeprägter Branchenkenntnis durch Vernetzung und herausragender Kompetenz in Themen der digitalen Transformation von Geschäftsmodellen berät und vertritt Osborne Clarke Unternehmen in allen praktisch relevanten Fragen des Wirtschaftsrechts.
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Digitale Personalakte & Datenschutz
Johanna Reiland, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke
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End-to-end-Prozesse rund um die digitale Personalakte
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Maximale Effizienz im HR - Dank der Digitalen Personalakte
Konstantin Pricoli, Account Executive, Personio GmbH
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