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ÄRGER BEI EINER KÜNDIGUNG VERMEIDEN

Einen Job zu kündigen ist nicht immer einfach. Insbesondere deshalb nicht, weil dabei vieles beachtet werden muss. Hierbei sind nicht nur die Sperrzeiten der Arbeitsagentur einzubeziehen, sondern auch, ob dem Arbeitnehmer vielleicht eine Abfindung zusteht. Welche Vorteile eine solche Abfindung mit sich bringt, möchten wir hier erklären.

EIGENKÜNDIGUNG UND ARBEITSAGENTUR
Wer den Arbeitsvertrag kündigt, muss in der Regel mit einer Sperrzeit von sechs bis zwölf Wochen rechnen. Dass dies ein enormer Verlust darstellt, steht außer Frage. Daher sind vor der Kündigung einige Fragen zu klären, damit diese Sperre vielleicht umgangen werden kann. Vermieden werden kann die Sperre aber lediglich dann, wenn der Arbeitgeber kündigt und die Kündigung nicht selbst verschuldet ist. Trotzdem kann die Sperrfrist verkürzt werden. Dabei kann ein sogenannter Aufhebungsvertrag behilflich sein. Allerdings kommt es auch hier zu einer Sperre, wenn das Arbeitsverhältnis, im Vergleich zu der regulären Kündigungsfrist, signifikant verkürzt wird. Anders sieht es bei einem befristeten Arbeitsverhältnis aus. Eine Sperrfrist von drei Wochen tritt dann ein, wenn der Aufhebungsvertrag einen endenden Arbeitsvertrag um weniger als sechs Wochen verkürzt. Sechs Wochen Sperre gibt es dann, wenn das befristete Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag um zwölf Wochen später enden würde. Besser ist es natürlich, wenn eine Eigenkündigung erfolgt, dass der Arbeitnehmer direkt im Anschluss eine neue Arbeitsstelle antritt.
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