Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bereits im Oktober 2016 wurde vom Bundeskabinett entschieden, dass die Versicherungspflichtgrenzen ansteigen sollen. Bisher betrug die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 56.250 Euro pro Jahr bzw. 4.687,50 Euro pro Monat. Sie wird zum 1. Januar 2017 um 1.350 Euro auf 57.600 Euro jährlich bzw. 4.800 Euro monatlich erhöht.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze betrug bisher 50.850 Euro jährlich (4.237,50 Euro monatlich). Ab dem kommenden Januar erhöht sie sich auf 52.200 Euro pro Jahr bzw. 4.350 Euro pro Monat.

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Erhöhung-der-Jahresarbeitsentgeltgrenze-Jetzt-Versicherungspflicht-prüfen