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Ausschlussklauseln: Jetzt schnell Arbeitsverträge überprüfen

Der Gesetzgeber hat das AGB-Recht verschärft. Diese Änderungen wirken sich auch viele Standardarbeitsverträge aus. Arbeitgeber sollten deshalb jetzt ihre Arbeitsverträge überarbeiten, um keine unwirksamen Klauseln zu Ausschlussfristen zu riskieren.

Ausschlussklauseln zur Verkürzung der Verjährung

Ein üblicher Bestandteil von Arbeitsverträgen sind Ausschlussklauseln. Diese stellen sicher, dass Arbeitnehmer Ansprüche aus ihrem Arbeitsverhältnis nicht bis zur regulären Verjährungsfrist geltend machen können, sondern nur bis zum Ablauf der in der Klausel definierten Frist. Dies ist beispielsweise üblich, um die Vergütung von geleisteten Überstunden nach einer bestimmten Zeitspanne auszuschließen.

Gegen solche Ausschlussklauseln ist seitens des Gesetzgebers auch in Zukunft nichts einzuwenden – vielmehr geht es um die Form, in der der Arbeitnehmer seine Ansprüche geltend machen kann.

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Ausschlussklauseln-Jetzt-schnell-Arbeitsverträge-überprüfen

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