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Ohne Girokonto geht im Berufsleben nichts

Bereits Schüler kommen bei Antritt eines Nebenjobs häufig zu der Erkenntnis, dass der Arbeitgeber das Gehalt überweisen möchte und Barzahlungen ablehnt. Für spätere BAföG-Zahlungen während des Studiums muss ebenfalls ein Girokonto vorhanden sein. Wer stattdessen eine Ausbildung beginnt, muss dem Ausbildungsbetrieb seine Bankverbindung mitteilen. Aber auch diejenigen, welche direkt eine berufliche Tätigkeit beginnen, kommen um ein Bankkonto nicht umhin. Das klassische Girokonto lässt normalerweise Überziehungen. In einigen Fällen sind diese aber nicht zulässig. Um jede Möglichkeit dazu auszuschließen, sieht der Gesetzgeber dafür sogar juristische Regelungen vor.

Mehr Informationen unter:http://bit.ly/Ohne-Girokonto-geht-im-Berufsleben-nichts

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