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DIE PRIVATE INSOLVENZ DES ARBEITNEHMERS - SO GEHT ES WEITER

Für den Arbeitgeber gibt es bestimmt angenehmere Situationen als die private Insolvenz eines Mitarbeiters. Zwar ist dies nicht so dramatisch wie für den Betroffenen, aber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sollte er den Angestellten in diesem Fall so gut wie möglich unterstützen. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Umstellung des Girokontos. Zum einen darf der Arbeitnehmer kein Konto mehr mit Überziehungsmöglichkeit führen. Hier wird die Bank von sich aus aktiv werden.

DAS PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO
Allerdings besteht vor der Insolvenz die Gefahr, dass die Gläubiger in das Konto hineinpfänden. Arbeitgeber sollten, wenn sie von der prekären Situation ihres Mitarbeiters Kenntnis erhalten, mit diesem das Gespräch suchen und Lösungen aufzeigen. Eine solche Lösung ist beispielsweise die Umstellung des Gehaltskontos auf ein Pfändungsschutzkonto. Dieses Konto lässt nur Pfändungen Dritter bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages zu. Möglicherweise finden sich jedoch noch weitere Aufwendungen, welche die Pfändungsfreigrenze erhöhen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer unterhaltsberechtigte Kinder hat.
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