Wenn das Geschäft eines Unternehmens floriert, ist die Aufteilung der Arbeit in verschiedene Projekte ein fester Bestandteil der Arbeitsorganisation. Durch ein Projektmanagement wird eine effiziente Zusammenarbeit verschiedener Unternehmensbereiche gewährleistet, um einen Auftrag zur Zufriedenheit des Kunden auszuführen. Somit werden nicht nur Arbeitsabläufe optimiert, sondern auch die Last der Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt.
Die vollständige Darstellung aller notwendigen Aufgaben und Arbeitsschritte eines Projektes dient dem Projektmanagement als Überblick über die auszuführenden (Teil-)Prozesse. Daher greifen Projektmanager auf einen Strukturplan mit hierarchischer Untergliederung zurück. So lassen sich innerhalb kurzer Zeit folgende Punkte erfassen:
Die vollständige Darstellung der einzelnen Strukturen (Teilaufgaben, Arbeitspakete, Meilensteine) erschafft eine Orientierung, die es den Abteilungen ermöglicht, effizienter als Team zu arbeiten. Das Leiten und Steuern der einzelnen Tätigkeitsfelder innerhalb eines Projektes zählen zu den Aufgaben eines Projektmanagers. Methodenwissen zur Planung, Struktur und Durchführung bieten Anbieter wie kompakttraining.de in verschiedenen Trainingseinheiten sowie in Schulungen an.
Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Die-Kunst-ein-Projekt-richtig-zu-strukturieren
Employer Branding ist längst kein reiner Trend mehr – in den meisten Unternehmen ist der Bedarf mittlerweile angekommen. Eine der am häufigsten genutzten Maßnahmen ist die eigene Karriere-Website. In der Kienbaum Trendstudie 2014 gaben 86 Prozent der befragten Personaler an, regelmäßig die eigene Karriere-Website zur Rekrutierung einzusetzen. Nur 4 Prozent nutzten keine entsprechende Lösung.
Eine Karriere-Website kann eine Sparte auf der Unternehmenswebsite sein, wird häufig aber auch auf einer eigenen Domain oder auch auf einer Subdomain untergebracht. Anstatt wie früher üblich rein die aktuellen Stellenangebote zu listen, ist eine Karriere-Website sozusagen ein Fullservice-Portal für den Bewerber. Sie bietet ihm folgende Informationen:
Die Berührungspunkte mit der Karriere-Website sind vielfältig. Sie wird in externen Stellenanzeigen verlinkt, taucht in den Social Media-Aktivitäten auf und natürlich auch in den Suchergebnissen der Suchmaschinen. Immer mehr Nutzer suchen aber auch gezielt auf den Karriere-Websites bekannter Unternehmen nach offenen Stellen.
Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Employer-Branding-Karriere-Website-als-Erfolgsfaktor-für-das-Recruiting
„Welche Stärken und Schwächen haben Sie?“
„Welche besonderen Erfolge können Sie vorweisen?“
„Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?“
Fragen wie diese gibt es in Vorstellungsgesprächen häufig. Und da sie so durchschaubar sind, sind die meisten Bewerber darauf auch bestens vorbereitet. Um herauszufinden, wie sie in Stresssituationen reagieren und wie kreativ sie unter Zeitdruck sind, können Sie stattdessen ruhig auch einmal eine etwas unkonventionelle Fragestellung in den Raum werfen. Wir zeigen Ihnen die besten skurrilen Fragen aus echten Vorstellungsgesprächen.
Mit Schätzfragen finden Sie heraus, wie der Bewerber mit schwierigen, auf den ersten Blick unmöglich anmutenden Aufgabenstellungen umgeht. Einige Beispiele:
Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Skurrile-Fragen-im-Vorstellungsgespräch
Getuschel und Gerüchte machen die Runde. Es wird geredet, aber nicht offen, alle wissen Bescheid, aber keiner sagt was. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Herr Müller und Frau Meier einfach nicht miteinander können. Die Kolleginnen und Kollegen beäugen wie sie miteinander umgehen, warten schon förmlich darauf, dass die beiden lauter werden und sind möglicherweise ein bisschen enttäuscht, wenn es noch nicht so weit war. Auch die Chefin der beiden vermeidet es, sie häufiger als nötig in eine Projektgruppe zu stecken. Kommt Ihnen das bekannt vor?
Wie eingangs geschildert, schwelen Konflikte oft eine geraume Zeit, entwickeln sich und gewinnen an Kraft. Der vermeintlich große Knall ist meist nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Allerdings kommt dieser wohl kaum plötzlich und unerwartet, sondern ist die logische Konsequenz, weil vorher keiner eingegriffen hat. Dabei haben es viele kommen sehen und sagen vielleicht ganz schlau: „Das war ja nur eine Frage der Zeit!“
Mehr Informationen unter: http://bit.ly/KONFLIKTMANAGEMENT-DER-GROSSE-KNALL-KOMMT
Machen Sie mit bei der finalen Runde der Delphi-Studie des Projektes „Personalmarketing 2030“ der Hochschule für Technik Stuttgart und der Hochschule Darmstadt:
www.zukunft-personalmarketing.de
Auf Basis der Ergebnisse dieser Delphi-Studie wird eine wissenschaftlich fundierte Prognose zukünftiger Entwicklungen im externen Personalmarketing erstellt, die relevante Handlungsfelder für das HRM aufzeigt.
Bei Interesse schicken wir Ihnen den Ergebnisbericht auch gerne zu. Die Ergebnisse werden außerdem am 31.03.2017 an der HFT Stuttgart am Tag der Wirtschaftspsychologie vorgestellt, wozu wir Sie herzlich einladen (www.tag-der-wirtschaftspsychologie.de). Als Dankeschön verlosen wir 5 Amazon.de-Gutscheine im Wert von jeweils 50 Euro.Bitte geben Sie Ihre Bewertung bis zum 10.02.2017 ab.
Guten Tag,
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Falls Sie in Ihrem Unternehmen in der HR-Abteilung ein Team ab 10 Mitarbeitern haben, könnte das für Sie interessant sein.
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Talention
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Auch wenn so mancher Arbeitgeber dieser Auffassung ist: Die Betriebsratsarbeit ist kein Privatvergnügen. Ist eine Betriebsratssitzung außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit angesetzt, gilt diese ebenfalls als Arbeitszeit. Dementsprechend müssen auch für sie die gesetzlichen Anforderungen aus dem Arbeitszeitgesetz gelten. In einem kürzlich entschiedenen Fall beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht mit einem Betriebsratsmitglied, das in der Nacht vor der Betriebsratssitzung die Nachtschicht verkürzt hatte, um die ihm zustehende Erholungszeit sicherzustellen.
Ein Arbeitnehmer arbeitete im Dreischichtbetrieb und war in der Nachtschicht eingesetzt. Als Mitglied des Betriebsrats wollte er an der für den 17. Juli 2013 von 13.00 bis 15.30 Uhr angesetzten Betriebsratssitzung teilnehmen. Deshalb verkürzte er seine Nachtschicht von 16. auf 17. Juli 2013 um mehrere Stunden. Seine Sollarbeitszeit dauerte von 22.00 bis 6.00 Uhr, wobei von 2.30 Uhr bis 3.00 Uhr eine Pause eingeplant war. Der Arbeitnehmer legte um 2.30 Uhr die Arbeit nieder, um bis um 13.00 Uhr am 17. Juli 2013 eine ausreichende Erholungszeit zu haben.
Der Arbeitgeber schrieb dem Arbeitnehmer nun aber nicht die gesamte Arbeitszeit gut, sondern lediglich die Zeiträume von 18.00 bis 3.00 Uhr sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr. Der Arbeitnehmer klagte gegen diese Entscheidung und verlangte, dass ihm die beiden fehlenden Stunden von 3.00 bis 5.00 Uhr ebenfalls auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben würden.
Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Betriebsratssitzung-am-nächsten-Tag-Nachtschicht-darf-verkürzt-werden
Das Personalwesen ist ein typischer Bereich für Quereinsteiger. Lange Jahre gab es keine Möglichkeit, eine klassische Berufsausbildung in diesem Bereich zu absolvieren. Mehr als die Hälfte der Personaler sind Quereinsteiger, die aus verschiedenen anderen Fachgebieten kommen. Dies führt allerdings dazu, dass das Personalwesen in vielen kleineren und mittleren Unternehmen von Menschen verantwortet wird, die zwar über Praxiswissen verfügen, nicht jedoch über eine fundierte Ausbildung im Personalbereich. Häufig haben sie den Wunsch, das für ihre Tätigkeit erforderliche Wissen nachträglich zu erwerben. Dies ist jedoch gar nicht so einfach, ohne aus dem Beruf auszusteigen.
Wer sich mit der IHK-Weiterbildung „Personalfachkaufmann/-frau“ nicht begnügen möchte, strebt ein einschlägiges Studium an. Mittlerweile gibt es hier eine große Auswahl. Besitzt der Arbeitnehmer noch keinen Studienabschluss, bietet sich ein Bachelorstudium in diesem Fachbereich an, beispielsweise „Human Resource Management“ oder „Personal und Arbeit“. Alternativ belegen Bildungsinteressierte einen MBA-Studiengang, z. B. „Personalmanagement“. Unabhängig davon, für welchen Studiengang sie sich entscheiden, bringt ein klassisches Studium an einer normalen Hochschule für Berufstätige starke Nachteile mit sich:
Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Fernstudium-im-Personalmanagement-Alternative-zum-Präsenzstudium
Nicht erst seit mit der Flüchtlingswelle unzählige Menschen nach Deutschland gekommen sind, landen immer öfter Bewerbungen von ausländischen Bewerbern auf den Tischen der Recruiter. Doch ihre Bewerbungen stellen diese häufig vor ein großes Problem: Die Qualität der im Ausland erworbenen Berufs- und Studienabschlüsse lässt sich nur selten korrekt einschätzen. Oder können Sie beurteilen, welche Inhalte ein afghanischer Studiengang in Agrikultur aufweist oder welchem deutschen Abschluss die mexikanische Licenciado en Ingenieria Quimica Metalurgica entspricht? Damit Sie für solche Fragestellungen nicht jedes Mal einen Übersetzer oder einen Gutachter benötigen, gibt es „anabin“.
Das Akronym anabin steht für „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“. Es handelt sich dabei um eine vor 20 Jahren gegründete Datenbank, die der Bewertung von ausländischen Bildungs- und Studienabschlüssen dient. Verantwortlich hierfür zeichneten folgende Stellen:
Heute untersteht das Portal der Kultusministerkonferenz, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). In den vergangenen Jahren wurde die Datenbank stark ausgebaut. Mittlerweile umfasst sie Daten aus rund 180 Ländern, durch die etwa 22.000 Hochschulabschlüsse, 25.000 Institutionen sowie 25.000 Einzelfallgutachten zur Verfügung stehen. Hinzu kommt eine kleinere Auswahl an Schul- und Berufsabschlüssen.
Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Ausländische-Bildungsabschlüsse-richtig-deuten
In der Praxis kommt es häufig vor, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gleichzeitig selbstständig sind. Solange es sich dabei nur um einen kleinen Nebenjob handelt, beeinflusst dies die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nicht. Schwieriger wird es hingegen, wenn der Verdienst aus der selbstständigen Tätigkeit wächst und ggf. das Einkommen aus der Festanstellung übersteigt.
Wie es sich mit der Sozialversicherungspflicht verhält, hängt davon ab, welche Tätigkeit als Hauptbeschäftigung eingestuft wird. Dabei kann immer nur eine Tätigkeit als Hauptberuf gelten – der jeweils andere Job gilt dann als Nebenberuf.
Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Sozialversicherungspflichtige-Beschäftigung-und-gleichzeitig-selbstständig