Der Fall: Beleidung des Vorgesetzten über Emoticons

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Montagearbeiter, der bei einem Maschinenbauer angestellt war, im Ton vergriffen. Im Juli 2015 diskutierte er auf Facebook in der Chronik eines Kollegen gemeinsam mit 20 weiteren Personen über dessen Arbeitsunfähigkeit. Dabei fielen in Zusammenhang mit seinen zwei Vorgesetzten Bezeichnungen wie „fettes Schwein“ oder „Bärenkopf“. Dabei schrieb er die entscheidenden Worte nicht aus, sondern verwendete stattdessen Emoticons mit Tiergestalt.

Überraschend erhielt er kurze Zeit später von seiner Arbeitgeberin die fristlose Kündigung, die von der Unterhaltung Kenntnis erlangte. Der Arbeitnehmer reichte Klage vor dem Arbeitsgericht ein – und hatte damit prompt Erfolg.