Der Fall: Arbeitnehmerin weist Zeugnis zurück

Eine technisch-kaufmännische Arbeitnehmerin erhielt von ihrem früheren Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis. Dieses war allerdings statt vom Geschäftsführer vom Personalreferenten unterschrieben worden. Deshalb wies sie es zurück und forderte ein neues Zeugnis an. Es kam schließlich zu einem gerichtlichen Vergleich, der dem Arbeitgeber die Pflicht zur Ausstellung eines neuen Arbeitszeugnisses auferlegte – dieses Mal mit der eigenhändigen Unterschrift des Geschäftsführers.